Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Das medizinische Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (kurz MKG-Chirurgie) umfasst die Diagnostik, Therapie und Prävention (Vermeidung) von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen der Zähne, der Mundhöhle, der Kiefer und des Gesichtes. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die funktionelle Wiederherstellung sowie ein ästhetisches Ergebnis gelegt.
Aufgrund der funktionellen und anatomischen Komplexität des Gesichtes bedarf es hierfür einer hochspezialisierten Ausbildung, basierend auf den abgeschlossenen Studien der Humanmedizin und der Zahnmedizin, gefolgt von einer vierjährigen Facharztausbildung.
Sämtliche in unserer Praxis angebotenen chirurgischen Leistungen können ambulant in Lokalanästhesie durchgeführt werden. Wir sind stets um ein möglichst schonendes und minimalinvasives Vorgehen bemüht. Um Ihnen die Behandlung insgesamt noch angenehmer zu gestalten, bieten wir optional die Behandlung unter Lachgassedierung an.
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die zumeist aus Titan bestehen und ein schraubenförmiges Aussehen besitzen. Sie sind in der Lage, die Funktion natürlicher Zahnwurzeln vollständig zu übernehmen. Zahnimplantate werden anstelle des verlorengegangenen Zahnes in den Knochen eingebracht. Nach erfolgter Einheilung in den Knochen, kann der Zahnarzt den Zahnersatz (wie z. B Kronen, Brücken) sicher auf ihnen verankern.
Eine spezielle Planungssoftware ermöglicht es, das Setzen des ImpIantates, in exakt der beim Patienten vorhandenen anatomischen Situation, am Bildschirm zu simulieren. Durch die Erkenntnisse dieser „virtuellen Modelloperation“, wird die optimale Implantatposition, sowie der geeignete Implantattyp festgelegt. Durch die präzise, dreidimensionale Wiedergabe der anatomischen Situation, kann das vorhandene Knochenangebot voll ausgenutzt werden und gegebenenfalls ein zusätzlicher knochenaufbauender Eingriff vermieden werden.
Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Behandlung mit Implantaten ist das ausreichende Angebot an Kieferknochen. Bei unzureichendem Knochenangebot, besteht die Möglichkeit eines chirurgischen Knochenaufbaus. Dies kann je nach Ausmaß des Knochenbedarfs mittels Eigenknochen und/ oder Knochenersatzmaterial erfolgen.
Bei gewünschter Implantatversorgung und unzureichender Knochenhöhe im Oberkieferseitenzahnbereich, kann die den Boden der Kieferhöhle (= Sinus) auskleidende Schleimhaut angehoben werden (-> lift) und der dadurch gebildete Hohlraum mit Eigenknochen und/ oder Knochenersatzmaterial aufgefüllt werden.
Im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung kann es notwendig sein, Zähne, die nicht selbstständig die Schleimhaut durchbrechen, chirurgisch freizulegen. Zumeist wird der Zahn zusätzlich mit einem Kettchen versehen, mit dessen Hilfe der Zahn in seine korrekte Position gebracht werden kann. Gerade im Oberkiefer-Frontzahnbereich können überzählige Zähne (sogenannte Mesiodentes) ästhetische Probleme im Sinne einer Lückenbildung (Diasthema) verursachen. Da Mesiodentes nur in seltenen Fällen selbstständig durchbrechen, müssen sie operativ entfernt werden. Kieferorthopädische Minischrauben dienen der zusätzlichen Verankerung von kieferorthopädischen Geräten (Zahnspange) im Kieferknochen. Sie erleichtern es dem Kieferorthopäden ausgedehnte Zahnlücken zu schließen oder verkippte Zähne aufzurichten. Bei irreversibler Schädigung eines Zahnes und darauffolgender Entzündung des Zahnnervs, kann sich die Entzündung auf den die Wurzelspitze umgebenden Kieferknochen ausdehnen. Eine durch den Zahnarzt durchgeführte Wurzelkanalbehandlung führt in aller Regel zur Ausheilung der Entzündung. Es gibt jedoch Situationen, in denen die konventionelle Wurzelkanalbehandlung nicht zur Ausheilung führt und sich chronische Entzündungsherde oder Zysten bilden können. In diesen Situationen kann eine sogenannte Wurzelspitzenresektion den Zahn retten: Hierbei wird das Areal rund um die Wurzelspitze direkt aufgesucht, das entzündliche Gewebe/ die Zyste entfernt, die Wurzelspitze eingekürzt, gereinigt, desinfiziert und zum Schutz vor weiterem Bakterienbefall abgedichtet. Das traumatologische Behandlungsspektrum unserer Praxis umfasst neben der Erstversorgung von Zahnverletzungen, die Versorgung von Rissquetschwunden, sowie die Abklärung von Knochenbrüchen im Gesichtsschädelbereich. Nach umfassender Diagnostik (klinischer Untersuchung, Bildgebung – DVT) können anhand der erhobenen Befunde die notwendigen weiteren Behandlungsmaßnahmen festgelegt werden. Verschiedenste Einflüsse, wie mechanische Reizung durch schlechtsitzende Prothesen oder Nikotinkonsum, können zu lokalen Veränderungen der Mundschleimhaut führen, aus denen sich in seltenen Fällen bösartige Erkrankungen entwickeln können. Daher empfiehlt sich bei verdächtigen Mundschleimhautveränderungen, neben der regelmäßigen Kontrolle durch den Zahnarzt, die Beurteilung durch den Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Um eine endgültige Diagnose stellen zu können, kann bei Bedarf eine Probenentnahme (Biopsie) durchgeführt werden. Beim zahnlosen Kiefer, vor allem bei schon lange bestehendem Zahnverlust, kann es durch den damit verbundenen Knochenabbau zu einer reduzierten Auflagefläche der Totalprothese und somit zu Problemen mit dem Halt der Prothese kommen. Im Zuge der sogenannten Vestibulumplastik wird durch eine Vertiefung des Mundvorhofes die Auflagefläche der Prothese vergrößert und der Prothesenhalt somit wesentlich verbessert. Schlecht sitzende Prothesen können zu einer den Prothesensitz störenden, gutartigen Wucherung der Schleimhaut im Kieferkammbereich führen (sog. Schlotterkamm). Zur Verbesserung des Prothesenhalts kann der Gewebeüberschuss chirurgisch abgetragen werden. Hoch am Kieferkamm ansetzende Schleimhautbänder können den Prothesensitz stören. Mittels sogenannter Z-Plastik kann der Ansatz des störenden Bandes entsprechend verlagert werden, um den Halt der Prothese zu verbessern. Störende scharfe Kanten oder Vorsprünge am Kieferknochen, können, vor einer geplanten prothetischen Versorgung, im Rahmen eines chirurgischen Eingriffes entfernt werden. Unter Parodontitis versteht man eine bakteriell verursachte Entzündung des Zahnfleisches und des Kieferknochens. Unbehandelt führt die Erkrankung durch fortschreitenden Knochenschwund, nach Zahnlockerung, unweigerlich zum Zahnverlust. Sie wollen über unsere Leistungen mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne!
Bei der operativen Entfernung eines nicht durchgebrochenen Zahnes wird, nach Bildung eines Zugangs über die Schleimhaut, der den Zahn bedeckende Knochen entfernt, um den Zahn anschließend schonend entfernen zu können.
In vielen Fällen kann ein Fortschreiten der Erkrankung durch eine konservative Behandlung, im Sinne einer systematischen Reinigung aller Zahnoberflächen (oberhalb und unterhalb des Zahnfleischsaumes), verhindert werden. Ist diese Art der Behandlung nicht ausreichend, besteht die Möglichkeit der chirurgischen Parodontalbehandlung. Dabei können schwer zugängliche Wurzeloberflächen, durch Bildung eines Schleimhautzuganges unter direkter Sicht behandelt werden (sog. open flap debridement). Des Weiteren können mittels knochenregenerierender Verfahren Zähne, die durch den Knochenschwund bereits gelockert sind, wieder verfestigt werden.